Rechtsanwalt Michael Ohlendorf übernimmt als Fachanwalt für Strafrecht Ihre Strafverteidigung. Während und auch nach dem Strafverfahren steht er an Ihrer Seite und kämpft für Sie für einen fairen Ablauf des Strafverfahrens - bundesweit.
Wird Untersuchungshaft angeordnet, findet sich der Betroffene völlig unvorbereitet im Gefängnis wieder, in dem er sowohl seiner Freiheit als auch seiner Selbständigkeit beraubt ist.
Bei einer Hausdurchsuchung ist die Privatsphäre direkt betroffen. Als Strafverteidiger kämpft Rechtsanwalt Ohlendorf in allen strafrechtlichen Bereichen für ein faires Verfahren. Lassen Sie sich beraten bevor Sie eine Aussage gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft tätigen.
Das grundlegendste Recht eines Beschuldigten ist das Schweigen. Nehmen Sie Ihr Recht wahr. Widerstehen Sie der Versuchung. Sagen Sie wirklich nichts! Nur so verhindern Sie, dass Sie sich später in Widersprüche verstricken oder dass Sie die Polizei erst auf die richtige Spur bringen.
Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen. Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass Sie schuldig sind. Hieran müssen Sie nicht mitwirken. Gehen Sie sofort zum Anwalt. Nur der Anwalt hat die Möglichkeit, die staatsanwaltliche Ermittlungsakte einzusehen. Erst danach kann entscheiden werden, ob es ratsam ist, eine Stellungnahme abzugeben, eine Aussage zu tätigen oder von dem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
Rechtsanwalt Ohlendorf steht als Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in dieser für Sie schwierigen Situation bundesweit als Ihr Strafverteidiger an Ihrer Seite. Er begleitet Sie durch das Ermittlungsverfahren und in der Strafverhandlung. Sollten Sie verurteilt worden sein, verfügt er über die notwendige Erfahrung für das Berufungsverfahren oder eine Revision. Er begleitet Sie selbstverständlich auch in der Strafvollstreckung.