Rechtsanwälte | Fachanwälte 
 Bundesweite Vertretung:  0 38 31 - 30 39 3 

Ihr Anwalt für Testament und Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit dem Nachlass eines Verstorbenen geschieht.

Unsere Tätigkeit im Erbrecht umfasst die Beratung des künftigen Erblassers vor dem Erbfall.


Nach Eintritt des Erbfalls stehen wir unseren Mandanten beratend zur Seite.   Wir vertreten sie auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Dabei rücken wir stets die persönlichen Interessen des Erblassers zu Lebzeiten und alle steuerlichen Aspekte in den Fokus.


Ziel unserer Tätigkeit ist es, unsere Mandanten fair zu beraten und kompetent zu vertreten.

Rechtsanwalt Welz ist Mitglied in der DVEV-Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. und hat erfolgreich den Fachanwaltskurs für Erbrecht sowie den Testamentsvollstreckerlehrgang absolviert. 


Unsere Tätigkeiten im Erbrecht

 
 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos