Das Erbrecht betrifft unsere eigene Vergänglichkeit. An sein Testament und damit seinen Tod denkt man nicht gerne und an das, was danach kommt, erst recht nicht. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vorgesorgt und im Bürgerlichen Gesetzbuch mit der gesetzlichen Erbfolge eine Regelung getroffen, die dazu führt, dass niemand ohne Erben stirbt.
Daher sollten Sie die Ihnen gegebene Möglichkeit nutzen und Ihre Nachfolge so gestalten, wie Sie sie gerne hätten und für richtig halten. Hierzu besteht die Möglichkeit durch die Errichtung eines Testaments oder die vorzeitige Übertragung von Vermögen, um das Erbe zu regeln. Dabei muss der Erblasser für den Notfall oder den Wegfall des Empfängers durch entsprechende Gestaltung abgesichert werden.
Gerade nicht miteinander verheiratete Partner und Mitglieder einer Patchwork-Familie können sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen, da diese für sie nicht gilt. Sie benötigen zwingend ein Testament, wenn die jeweiligen Partner und deren Kinder etwas erben sollen.
Auch Firmeninhaber sollten sich frühzeitig mit der Unternehmensnachfolge befassen, damit das Lebenswerk des Unternehmers fortgesetzt werden kann. Die Banken berücksichtigen dies auch in ihrem Ranking. Auch sollte es Regelungen geben, wie das Unternehmen bei einem zeitlich begrenzten Ausfall des Inhabers, z. B. durch Krankheit oder Unfall, geleitet werden soll.
Damit Sie Ihren Erben mehr als nur Streit und Zank hinterlassen, ist es wichtig, dass Ihr letzter Wille unmissverständlich formuliert ist. So gelten landläufig die Begriffe "vererben" und "vermachen" als das Gleiche, obwohl hier juristisch erhebliche Unterschiede vorliegen, die die Auslegung Ihres Testamentes wesentlich erschweren können. Als Anwalt unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Formulierung Ihres Testaments sowie bei der Regelung der betrieblichen Nachfolge.
Schieben Sie Ihre guten Vorsätze nicht länger auf. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns.