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Verhaltensregeln im Verkehrsrecht

Bei Verkehrsunfällen kann man schnell in den Verdacht geraten, gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben. Dazu gehören beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr. Hier finden Sie wichtige Ratschläge, wie Sie sich im Kontakt mit Polizei oder Unfallbeteiligten verhalten sollten.


Trunkenheit am Steuer

Wenn Sie von der Polizei wegen des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt angehalten werden, machen Sie keine Angaben zur Sache. Sagen Sie auch nichts zu der Art und Menge des konsumierten Alkohols. 

Gerade wenn die Bestimmung des Blutalkohols das einzige Beweismittel ist, bieten sich vielfältige Chancen, im Strafausspruch zu einer fahrlässigen Tat mit geringeren Sanktionen zu gelangen. Sie sind nicht verpflichtet, einen Atemalkoholtest zu machen. Sie müssen sich nicht selbst belasten oder der Polizei helfen, belastende Umstände zu beschaffen. 

Der Atemalkoholtest dient der Polizei dazu, einen Anhaltspunkt zu finden, ob eine (teurere) Bultprobe genommen werden muss. Wäre der Atemalkoholtest positiv, wird die Blutprobe sowieso gemacht. Ohne Test muss die Polizei abwägen, ob sich die Butentnahme wirklich "lohnt". Auch die Blutentnahme müssen Sie nicht freiwillig über sich ergehen lassen. Bestehen Sie auf eine richterliche Anordnung der Blutentnahme. 

Erklären Sie sich nie mit einer polizeilichen Maßnahme einverstanden und lassen Sie dies auch protokollieren. Bleiben Sie dabei freundlich und gefasst. Leisten Sie keinen Widerstand und beschimpfen Sie die Polizeibeamten nicht. Diese erledigen nur ihre Arbeit. Kommen mehrere Personen als Fahrer in Betracht, kann bei konsequentem Schweigen ein Tatnachweis eventuell überhaupt nicht geführt werden. Kontaktieren Sie im Zweifel sofort einen Anwalt.


Bagatellschäden

Kleinere Blechschäden, beispielsweise durch Auffahrunfälle bei geringem Tempo, können ohne Polizei von den Beteiligten selbst geregelt werden. Fertigen Sie dazu noch am Unfallort ein Protokoll an, indem die Beteiligten, Fahrzeuge, Hergang und Folgen des Unfalls festgehalten werden. Dieses Protokoll sollte von den beteiligten Parteien unterschrieben werden. Unterschreiben Sie aber auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis, da dies Ihren Versicherungsschutz gefährden könnte.


Allgemeine Regeln nach einem Verkehrsunfall

Nach größeren Verkehrsunfällen gilt es stets, die Unfallstelle ausreichend abzusichern. Schalten Sie die Warnblinkanlage an und stellen Sie das Warndreieck ca. 100 Schritte vor der Unfallstelle auf. Verständigen Sie die Polizei und rufen, falls notwendig, einen Rettungswagen und leisten erste Hilfe. Verändern Sie nichts am Unfallort und machen, falls möglich, Aufnahmen vom Geschehen (z.B. mit dem Handy). Halten Sie nach Zeugen Ausschau und notieren Sie deren Adresse. Danach skizzieren Sie den Unfallhergang und lassen diesen vom Unfallgegner unterschreiben. Lassen Sie sich von der Polizei eine Kopie des Unfallberichts geben und  gestehen Sie nicht Ihre Schuld ein. Sollte sich jemand nach dem Unfall bei Ihnen melden, verweisen Sie ihn direkt an Ihren Rechtsanwalt. Dieser wird alles Erforderliche für Sie regeln. Wir helfen Ihnen in dieser unbekannten Situation!


 
 
 
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