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 Bundesweite Vertretung:  0 38 31 - 30 39 3 

Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Stralsund und bundesweit

Rechtsanwalt Michael Ohlendorf übernimmt als Fachanwalt für Strafrecht Ihre Strafverteidigung. Während und auch nach dem Strafverfahren steht er an Ihrer Seite und kämpft für Sie für einen fairen Ablauf des Strafverfahrens - bundesweit.


Gehen Sie zum Anwalt bevor Sie es müssen!

Das Strafverfahren ist wohl die härteste Maßnahme des Staats gegen einen Bürger. Dieser steht auf sich alleine gestellt der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Strafgerichten gegenüber. Die Sanktionen reichen von einer Geldstrafe über ein Fahrverbot bis zu einer Freiheitsstrafe. 

Wird Untersuchungshaft angeordnet, findet sich der Betroffene völlig unvorbereitet im Gefängnis wieder, in dem er sowohl seiner Freiheit als auch seiner Selbständigkeit beraubt ist. 

Bei einer Hausdurchsuchung ist die Privatsphäre direkt betroffen. Als Strafverteidiger kämpft Rechtsanwalt Ohlendorf in allen strafrechtlichen Bereichen für ein faires Verfahren. Lassen Sie sich beraten bevor Sie eine Aussage gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft tätigen. 


Auch Unschuldige brauchen einen Anwalt

Selbst wer sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, kann unvermittelt Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommen. Eine vermeintlich gut gewollte Aussage kann zu Ergebnissen führen, die von der Staatsanwaltschaft als belastend gewertet werden. Auch Unschuldige sind bereits verurteilt worden. Selbst wenn am Ende einer Hauptverhandlung ein Freispruch steht, bleibt der Makel der Gerichtsverhandlung. Zögern Sie daher nicht: Gehen Sie sofort zum Anwalt! 


Reden ist Silber. Schweigen ist Gold!

Das grundlegendste Recht eines Beschuldigten ist das Schweigen. Nehmen Sie Ihr Recht wahr. Widerstehen Sie der Versuchung. Sagen Sie wirklich nichts! Nur so verhindern Sie, dass Sie sich später in Widersprüche verstricken oder dass Sie die Polizei erst auf die richtige Spur bringen. 

Nicht Sie müssen Ihre Unschuld beweisen. Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass Sie schuldig sind. Hieran müssen Sie nicht mitwirken. Gehen Sie sofort zum Anwalt. Nur der Anwalt hat die Möglichkeit, die staatsanwaltliche Ermittlungsakte einzusehen. Erst danach kann entscheiden werden, ob es ratsam ist, eine Stellungnahme abzugeben, eine Aussage zu tätigen oder von dem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.  


Als Strafverteidiger an Ihrer Seite

Rechtsanwalt Ohlendorf steht als Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in dieser für Sie schwierigen Situation bundesweit als Ihr Strafverteidiger an Ihrer Seite. Er begleitet Sie durch das Ermittlungsverfahren und in der Strafverhandlung. Sollten Sie verurteilt worden sein, verfügt er über die notwendige Erfahrung für das Berufungsverfahren oder eine Revision. Er begleitet Sie selbstverständlich auch in der Strafvollstreckung.


Rufen Sie uns jetzt an 0 38 31 / 30 39 3 oder nutzen Sie unsere Online-Anfrage!


Unsere Leistungen für Sie:

  • Beratung und Vertretung im Ermittlungsverfahren
  • Vertretung im Hauptverfahren und Hauptverhandlung
  • Vertretung im Berufungsverfahren und Revision
  • Beratung und Vertretung im Ordnungs­widrigkeiten­verfahren
  • Beratung und Vertretung in Verkehrsstrafsachen
  • Beratung und Vertretung in Disziplinarverfahren
  • Beratung und Vertretung in Wehrdisziplinarverfahren
  • Vertretung in der Strafvollstreckung
  • Vertretung im Wiederaufnahmeverfahren


 
 
 
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